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Neue Gesetze in der Landwirtschaft
Wie sie wahrscheinlich bereits wissen, treten ab Juli 2008 neue Massnahmen betreffend des landwirtschaftlichen Verkehrs in Kraft. Hier ein kurzer Ueberblick über die Neuerungen

Geschwindigkeitszeichen:
- bei neu zugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2008
- Nachrüstung bis 1. Januar 2009
Seitenblickspiegel
- bei neu zugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2008
- Distanz mitte des Lenkrades bis vorne ans Gerät max. 4m, ab 3m sind V-Spiegel anzubringen
- Spiegelfläche mindestens 300 cm2
- kann ab Juli gebüsst werden
Heckmarkierungstafel
- bei neuen Fahrzeugen ab 1. Juli 2008
- Nachrüstung bis 1. Juli 2009
29.06.2008 |